Opferschutz

Nebenklage

Die Nebenklage ermöglicht es Leidtragenden von Straftaten aktiv am Gerichtsprozess teilzunehmen und so für die Anerkennung der eigenen Rechte zu kämpfen:

  • Unabhängig von der Staatsanwaltschaft
  • Eigene Rechte als Dritte Partei
  • Akteneinsicht
  • Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen

Zeugenbeistand

Ich berate Sie als Rechtsanwalt zu Ihren Rechten und Pflichten im Geschädigten-und Zeugenbeistand.

Nach Vereinbarung begleite ich Sie auch gerne zu Zeugenvernehmungen bei der Polizei oder vor Gericht. 

Adhäsionsverfahren

Oft entstehen Leidtragenden von Straftaten Schäden. 

Gerne helfe ich Ihnen für finanziellen Nachteile Schadensersatz und für das erlittene seelische Leid Schmerzensgeld geltend zu machen.

Unabhängig von einer möglichen Nebenklage ist dies im Strafverfahren durch das Adhäsionsverfahren möglich.

Kontakt-und Näheverbot

Um schnellen Schutz zu ermöglichen, kann ein Rechtsanwalt eine Gewaltschutzanordnung erwirken.
Man darf sich Ihnen in dem Fall nicht nähern und auch nicht Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Gerne berate ich Sie hierrüber.

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